Die (gar nicht mehr so) neue StVO

 

Wirklich neu ist sie ja nicht (Oktober 1998), aber kaum wer kennt sie. Da ich gerade die Änderungen für Radfahrer für wichtig und interessant halte, hier nochmal alles in Kürze:

 

Radwege

Ab Oktober 1998 sind nur noch die Radwege benutzungspflichtig, die mit dem blauen Radwegsymbol auch als solche ausgeschildert sind. Radwege ohne Schild können, müssen aber nicht benutzt werden.

Vorraussetzung für die Ausschilderung als Radweg ist eine Mindestqualität des  Radweges. So muß der Radweg mindestens 1,5 m breit, in gutem baulichen Zustand und an Kreuzungen sicher, das heißt im Blickfeld des restlichen Verkehrs)  geführt werden.

Auf den anderen Radwegen (ohne Schild) hat der Radfahrer die selben Rechte und Pflichten, wie auf den beschilderten Radwegen (ebenso die Kommunen), daß heißt die Verkehrssicherungspflicht bleibt erhalten.

 

Radfahrstreifen

Radfahrstreifen sind auf der Straße markierte Radwege. Sie sind mit dem  Radwegsymbol gekennzeichnet und benutzungspflichtig.

 

Schutzstreifen und Seitenstreifen

Der Schutzstreifen ist ein markierter Raum für Radfahrer auf der Straße. Es  ist aber kein Radweg. Der Stand- oder Seitenstreifen darf ebenfalls von  Radfahrern benutzt werden. Der Schutz- und Seitenstreifen soll den Radler vom übrigen Verkehr lösen, aber nicht vollkommen trennen. Es besteht keine Benutzungspflicht und auch Autofahrer dürfen darauf fahren.

 

Aus Freude am Fahren!

 

Einbahnstraßen

Ausreichend breite Einbahnstraßen mit geringer Verkehrsbelastung, auf denen  Tempo 30 gilt, können für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben werden. Sie  müssen dann am Ein- und Ausgang besonders gekennzeichnet werden.

 

Fahrradstraßen

Auf Fahrradstraßen genießen Fahrradfahrer Vorrang vor dem Kfz-Verkehr. Radfahrer dürfen nebeneinander fahren. Autofahrer können zugelassen werden,  müssen aber dann Schrittgeschwindigkeit fahren.

 

Linksseitige Radwege

Linksseitige Radwege müssen benutzt werden (bisher "kann"-Bestimmung).

 

Kinder

Bis zu ihrem 8ten Geburtstag müssen Kinder auf dem Gehweg fahren (nicht auf  dem Radweg!). Acht und neunjährige Kinder dürfen dort fahren, müssen es aber nicht.

 

 

mehr Infos findet Ihr bei: Bernd Sluka und Peter de Leuw

 

STOOOOOOOOOOOOOOOP

 

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